Eine sichere Rente für unsere Versicherten und Mehrwert für die Gesellschaft – weil wir Ihr Geld sinnvoll und rentabel zugleich anlegen.    

Die Stiftung Abendrot war eine der ersten Schweizer Pensionskassen, die bereits seit 1992 bei nicht verheirateten Paaren – auch gleichgeschlechtlichen - dem oder der Hinterbliebenen eine Rente auszahlte. Erst seit 2007 kann im BVG bei einer eingetragenen Partnerschaft eine Hinterbliebenenrente ausgelöst werden. Bei Konkubinatspaaren hingegen werden Renten immer noch nur gemäss den reglementarischen Bestimmungen ausbezahlt.

Wer ist versichert?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie bei uns versichert, wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber der Stiftung Abendrot angeschlossen hat. Arbeitnehmende können die Pensionskasse nicht selber wählen.

Sichere Rente, Mehrwert für die Gesellschaft

Seit unserer Gründung vor über 35 Jahren verfolgen wir das gleiche Ziel: unseren Versicherten mit nachhaltigen Anlagen eine sichere Rente garantieren und zugleich gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Wir legen die uns anvertrauten Gelder ausschliesslich in Wertschriften und Projekte an, die strengen Kriterien der Nachhaltigkeit genügen.

Mehr zu unseren Nachhaltigkeitsgrundsätzen.

Mehr als das gesetzliche Minimum

Was uns von anderen Vorsorgeeinrichtungen unterscheidet:

  • vollumfängliche Verzinsung Ihrer vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
  • voller Umwandlungssatz für die Berechnung des vor- oder überobligatorischen Teils Ihrer Rente
  • Partnerrente auch für unverheiratete Paare 
  • Kinderbetreuungsrente beim Tod von Alleinerziehenden – zusätzlich zur Waisenrente

Mehr Sicherheit für Alleinerziehende

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt. Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils neben der Waisenrente eine zusätzliche Unterstützung in Höhe der Partnerrente – und zwar bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Damit wird der Aufwand gedeckt für die Kinderbetreuung durch eine Drittperson.

Verzinsung des Alterskapitals

Das Altersguthaben der aktiven Versicherten wurde im Jahr 2023 mit 1.75% verzinst.

Das Altersguthaben der Versicherten, die unter dem Jahr 2024 austreten oder in Pension gehen, wird mit 1.25% verzinst. 

Der Stiftungsrat wird Ende des Jahres aufgrund des Jahresergebnisses den Zinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens der am 31.12. noch in der Stiftung versicherten Personen bestimmen.

Verwaltungskosten

Anzahl Versicherte Kostenschlüssel Max. Beitrag
1 – 19 0.35% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
20 – 99 0.30% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
100 – 199 0.25% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
200 – 249 0.20% vom AHV-Lohn + CHF 60.-/Person CHF 300.-
250 – 0.15% vom AHV-Lohn + CHF 50.-/Person CHF 300.-

 

T 061 269 90 20
stiftung @ abendrot.ch

Stiftung Abendrot
Die nachhaltige Pensionskasse
Güterstrasse 133
Postfach
4002 Basel

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